|
Kein
Entgeltanspruch bei heimlich installiertem Dialer
|
1. Der Telefonnetzbetreiber
und nicht der Anschlussinhaber trägt das Risiko der heimlichen Installation
eines automatischen Einwahlprogramms (sog. Dialer) in einen Computer, das
für den durchschnittlichen Anschlussnutzer unbemerkbar die Verbindungen in
das Internet über eine Mehrwertdienstenummer herstellt, sofern der
Anschlussnutzer dies nicht zu vertreten hat (Rechtsgedanke des § 16 Abs. 3
TKV).
2. Es obliegt
dem Anschlussnutzer nicht, Vorkehrungen gegen sog. Dialer zu treffen,
solange kein konkreter Hinweis auf einen Missbrauch vorliegt.
Urteil des BGH
vom 04.03.2004 - III ZR 96/03 - gefunden und übernommen von
Gästebuch mit Zündstoff
|
Fehlende
Prüfung von Gästebuchinhalten
|
Auch private
Gästebuchbetreiber haften nach dem TDG für rechtswidrige Gästebuchinhalte.
Prüft der Webmaster wochenlang die Einträge in dem Gästebuch nicht, macht
er sich rechtsverletzende Inhalte des Gästebuchs zu Eigen. Dies wird auch
nicht durch einen Disclaimer ausgeschlossen.
Urteil des LG
Trier vom 16.05.2001 - 4 O 106/00 -
|
Homepagebetreiber
haften für Einträge im Gästebuch
Von
Jörg Schieb
Eigentlich
wollte Ulrike Strieder auf ihrer privaten Homepage nur ein paar Tipps über
Seidenmalerei und Öle veröffentlichen, ihre liebsten Hobbys. Doch weil die
Krankenschwester aus Herne im Netz auch nützliche Tipps in Sachen
Homepagebau verraten und in diesem Zusammenhang auf ein kostenlos im
Internet erhältliches Programm verwiesen hat, bekam sie prompt Ärger.
Der in
Internetkreisen einschlägig bekannte Rechtsanwalt Günter Freiherr von
Gravenreuth schickte im Auftrag der Softwarefirma Symicron einen Mahnbrief,
sowie eine Kostenrechnung über sein Honorar.
Ersten Prozess gewonnen,
zweiten verloren
Ulrike
Strieder zog vor Gericht - und gewann. Doch damit war die Sache keineswegs
ausgestanden. Denn im Gästebuch der Hernerin waren hitzige Diskussionen über
diesen Rechtsstreit ausgebrochen, insbesondere aber auch über den Juristen
von Gravenreuth. Der fühlte sich durch einige Bemerkungen im Gästebuch der
Krankenschwester beleidigt. Einige Besucher nannten ihn einen
"Parasiten" und bedrohten ihn dort sogar.
Zwar
hatte Ulrike Strieder die entsprechenden Passagen nach einer Beschwerde des
Juristen unverzüglich aus dem Gästebuch entfernt. Doch von Gravenreuth
schickte trotzdem eine gepfefferte Honorarrechnung. Die wollte Strieder
nicht bezahlen - weshalb die beiden erneut vor Gericht landeten.
Was Homepagebetreiber
beachten müssen
|
![Es sind jede Menge rechtlichter Vorschriften zu beachten; Rechte: [M] Symantec/WDR; Bild: Jörg Schieb](gifbilder/info/guest_02_gq.jpg)
|

|
|
Gästebücher sind kein rechtsfreier Raum
|

|
|

|
Dass die
Betreiber einer Webseite auch für die Inhalte im Gästebuch verantwortlich
gemacht werden können, selbst wenn sie von Dritten dort eingetragen werden,
ist spätestens seit einem Urteil des Landgerichts Trier im Mai 2001 in
Fachkreisen bekannt.
Auch
damals ging es um die Frage, ob und wie oft der Betreiber einer Webseite
das Gästebuch pflegen muss. Dazu die Richter: "Wenn der Betreiber eine
regelmässige Kontrolle der Einträge unterlässt, macht er sich deren Inhalte
zu eigen". Bedeutet im Klartext: Wenn andere etwas ins Gästebuch
schreiben und der Homepagebetreiber das nicht entfernt, ist das genauso
schlimm als würde er es selbst auf der Homepage veröffentlichen.
Regelmässig das Gästebuch
überprüfen
Das
Landgericht Düsseldorf hat diese Rechtsauffassung nun eindeutig bestätigt.
Die Hernerin muss deshalb die Anwaltskosten bezahlen, wenn auch in
geringerer Höhe, weil die Richter den Streitwert deutlich niedriger
angesetzt hatten.
Für alle
Homepagebetreiber mit eigenen Gästebuch bedeutet das: Wer juristische
Konsequenzen vermeiden will, muss regelmässig - das bedeutet alle
spätestens zwei bis drei Wochen - sein Gästebuch akribisch auf
rechtswidrige Inhalte untersuchen und solche Einträge unverzüglich löschen.
Pornografie, rechtsradikales Gedankengut oder persönliche Beleidigungen
jeder Art, im Internet keine Seltenheit, haben in Gästebüchern nichts
verloren. Denn anderenfalls muss der Betreiber jederzeit damit rechnen, zur
Rechenschaft gezogen zu werden. Und das kann teuer werden.

|