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 Geklaut bei:   http://www.g-toch.de   4.7.2005

 Kein Entgeltanspruch bei heimlich installiertem Dialer

1. Der Telefonnetzbetreiber und nicht der Anschlussinhaber trägt das Risiko der heimlichen Installation eines automatischen Einwahlprogramms (sog. Dialer) in einen Computer, das für den durchschnittlichen Anschlussnutzer unbemerkbar die Verbindungen in das Internet über eine Mehrwertdienstenummer herstellt, sofern der Anschlussnutzer dies nicht zu vertreten hat (Rechtsgedanke des § 16 Abs. 3 TKV).
 

2. Es obliegt dem Anschlussnutzer nicht, Vorkehrungen gegen sog. Dialer zu treffen, solange kein konkreter Hinweis auf einen Missbrauch vorliegt.

Urteil des BGH vom 04.03.2004 - III ZR 96/03 - gefunden und übernommen von


Gästebuch mit Zündstoff 
 

Fehlende Prüfung von Gästebuchinhalten

Auch private Gästebuchbetreiber haften nach dem TDG für rechtswidrige Gästebuchinhalte. Prüft der Webmaster wochenlang die Einträge in dem Gästebuch nicht, macht er sich rechtsverletzende Inhalte des Gästebuchs zu Eigen. Dies wird auch nicht durch einen Disclaimer ausgeschlossen.

Urteil des LG Trier vom 16.05.2001 - 4 O 106/00 -

Homepagebetreiber haften für Einträge im Gästebuch

Von Jörg Schieb

Das Internet hält jede Menge Stolperfallen bereit: Homepagebetreiber müssen auf so manches achten; Rechte: [m] ddp/WDR; Bild: Jörg Schieb

Eigentlich wollte Ulrike Strieder auf ihrer privaten Homepage nur ein paar Tipps über Seidenmalerei und Öle veröffentlichen, ihre liebsten Hobbys. Doch weil die Krankenschwester aus Herne im Netz auch nützliche Tipps in Sachen Homepagebau verraten und in diesem Zusammenhang auf ein kostenlos im Internet erhältliches Programm verwiesen hat, bekam sie prompt Ärger.

Der in Internetkreisen einschlägig bekannte Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth schickte im Auftrag der Softwarefirma Symicron einen Mahnbrief, sowie eine Kostenrechnung über sein Honorar.

Ersten Prozess gewonnen, zweiten verloren

Ulrike Strieder zog vor Gericht - und gewann. Doch damit war die Sache keineswegs ausgestanden. Denn im Gästebuch der Hernerin waren hitzige Diskussionen über diesen Rechtsstreit ausgebrochen, insbesondere aber auch über den Juristen von Gravenreuth. Der fühlte sich durch einige Bemerkungen im Gästebuch der Krankenschwester beleidigt. Einige Besucher nannten ihn einen "Parasiten" und bedrohten ihn dort sogar.

Zwar hatte Ulrike Strieder die entsprechenden Passagen nach einer Beschwerde des Juristen unverzüglich aus dem Gästebuch entfernt. Doch von Gravenreuth schickte trotzdem eine gepfefferte Honorarrechnung. Die wollte Strieder nicht bezahlen - weshalb die beiden erneut vor Gericht landeten.

Was Homepagebetreiber beachten müssen

Es sind jede Menge rechtlichter Vorschriften zu beachten; Rechte: [M] Symantec/WDR; Bild: Jörg Schieb

Gästebücher sind kein rechtsfreier Raum

Dass die Betreiber einer Webseite auch für die Inhalte im Gästebuch verantwortlich gemacht werden können, selbst wenn sie von Dritten dort eingetragen werden, ist spätestens seit einem Urteil des Landgerichts Trier im Mai 2001 in Fachkreisen bekannt.

Auch damals ging es um die Frage, ob und wie oft der Betreiber einer Webseite das Gästebuch pflegen muss. Dazu die Richter: "Wenn der Betreiber eine regelmässige Kontrolle der Einträge unterlässt, macht er sich deren Inhalte zu eigen". Bedeutet im Klartext: Wenn andere etwas ins Gästebuch schreiben und der Homepagebetreiber das nicht entfernt, ist das genauso schlimm als würde er es selbst auf der Homepage veröffentlichen.

Regelmässig das Gästebuch überprüfen

Das Landgericht Düsseldorf hat diese Rechtsauffassung nun eindeutig bestätigt. Die Hernerin muss deshalb die Anwaltskosten bezahlen, wenn auch in geringerer Höhe, weil die Richter den Streitwert deutlich niedriger angesetzt hatten.

Für alle Homepagebetreiber mit eigenen Gästebuch bedeutet das: Wer juristische Konsequenzen vermeiden will, muss regelmässig - das bedeutet alle spätestens zwei bis drei Wochen - sein Gästebuch akribisch auf rechtswidrige Inhalte untersuchen und solche Einträge unverzüglich löschen. Pornografie, rechtsradikales Gedankengut oder persönliche Beleidigungen jeder Art, im Internet keine Seltenheit, haben in Gästebüchern nichts verloren. Denn anderenfalls muss der Betreiber jederzeit damit rechnen, zur Rechenschaft gezogen zu werden. Und das kann teuer werden.

 

 

 

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